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04. Juni 2021

Intersektorale Versorgung im deutschen Gesundheitswesen: Gegenwart und Zukunft – Analysen und Perspektiven

Dr. Helmut Hildebrandt, Vorstandsvorsitzender von OptiMedis rezensiert „Intersektorale Versorgung im deutschen Gesundheitswesen: Gegenwart und Zukunft – Analysen und Perspektiven“ von Stefan G. Spitzer und Volker Ulrich. Rechtzeitig für die Beratungen der Parteien zu ihren Wahlkampfaussagen in der kommenden Bundestagswahl legen zwei renommierte Experten des Gesundheitswesens einen Sammelband vor, der neue Impulse zur Weiterentwicklung der intersektoralen […]

Dr. Helmut Hildebrandt, Vorstandsvorsitzender von OptiMedis rezensiert „Intersektorale Versorgung im deutschen Gesundheitswesen: Gegenwart und Zukunft – Analysen und Perspektiven“ von Stefan G. Spitzer und Volker Ulrich.

Rechtzeitig für die Beratungen der Parteien zu ihren Wahlkampfaussagen in der kommenden Bundestagswahl legen zwei renommierte Experten des Gesundheitswesens einen Sammelband vor, der neue Impulse zur Weiterentwicklung der intersektoralen Versorgung geben will und damit eines der zentralen ungelösten Probleme für die Effektivität und Effizienz des Gesundheitswesens der letzten Jahrzehnte aufgreift. Die beiden Herausgeber ergänzen sich dabei aus ihren jeweiligen Hintergründen, Prof. Dr. med. Stefan G. Spitzer mit seinem internistisch-kardiologischen Erfahrungsschatz und Prof. Dr. Volker Ulrich mit seiner finanz- und volkwirtschaftlichen Perspektive. Beide zusammen können dabei aus ihrer langjährigen Tätigkeit im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung schöpfen.

Wille: Gleiche Chancen für konkurrierende Vertragsformen

Prof. Dr. Eberhard Wille, langjähriges Mitglied im Sachverständigenrat, betont das Versäumnis der gegenwärtigen Legislatur, die sich zwar mit der Einrichtung einer Bund-Länder AG zur intersektoralen Versorgung auf den Weg gemacht habe, aber durch den Verzicht auf eine Thematisierung selektivvertraglicher Optionen keine großen Chancen auf Weiterentwicklung erwarten lässt. Er plädiert für gleiche Chancen für alle konkurrierenden Vertragsformen und fordert die Aufgabe des Zwangs durch den Gesetzgeber zugunsten der hausarztzentrierten Versorgung sowie die finanzielle Förderung der DMPs und sieht insbes. die populationsorientierten Konzepte mit ihrem höheren Integrationsgrad als ggfls. finanziell unterstützungswürdig.

Albrecht für neue anbieterübergreifende Vergütungsformen

Martin Albrecht, Gesundheitssystemexperte am IGES-Institut, überzeugt in dem Sammelband mit einer Kritik an der immer wieder zu hörenden Argumentation, dass für die Verbesserung der intersektoralen Versorgung eine Vereinheitlichung der ambulanten und stationären Vergütungen Voraussetzung sei. Er sieht darin eine Überlagerung von zwei Problemkreisen, dem der mangelnden Ambulantisierung stationärer Leistungen und dem der intersektoralen Versorgung. Während für das erstere durchaus an Abstufungen von Vergütungen zu denken sei, trägt er vor, dass für die Optimierung von Kooperationen eine Vereinheitlichung nicht erforderlich und sogar kontraproduktiv sein könne, und stattdessen ganz neue anbieterübergreifende Vergütungsformen gefordert wären.  

Schlegel: Anreiz für Effektivität und Effizienz des Einsatzes von personellen und finanziellen Ressourcen darf nicht fehlen

Der Arzt- und Medizinrechtler Prof. Dr. Thomas Schlegel analysiert die Interdependenz der aktuellen sektoralen (und nicht ziel- und ergebnisbezogenen) Vergütungsformen und der Zusammensetzung der aktuell verantwortlichen Gremien im Gesundheitswesen mit seiner Leistungserbringerseitigen Ausrichtung allein auf Arzt- und Zahnärzte sowie Krankenhäuser statt der vielfältig gerade an der komplexen Versorgung tätigen Berufsgruppen und den zunehmend bedeutender werdenden interprofessionellen Zentren als Anachronismus. Er plädiert aus Patientensicht wie aber aus Sicht des Erhalts eines leistungsfähigen Solidarsystems für eine Hervorhebung von Zielen und Ergebnissen in intersektoralen Vergütungen und nutzt ein anschauliches Bild: „Ist das nicht der Fall, wird der Patient lediglich von Sektor zu Sektor, Profession zu Profession verwiesen, die jeweilige Leistung erbracht und abgerechnet, jedoch mit keiner Ergebnisrelevanz verknüpft. Damit fehlt der Anreiz für Effektivität und Effizienz des Einsatzes von personellen und finanziellen Ressourcen“.  

Notwendigkeit von größeren Managementeinheiten

Prof. Dr. med. Stefan G. Spitzer selber und der Beitrag von Prof. Dr. Jasmina Stoebel, Prof. Herbert Rebscher und David Seißler beschreiben plastisch die großen Herausforderungen und die finanziellen Aufwände zur Entwicklung realer intersektoraler Modelle und die Notwendigkeit von größeren Managementeinheiten, um diese professionell steuern zu können. Beide Beiträge argumentieren für Dr. Andreas Meusch, Beauftragter des TK-Vorstands für strategische Fragen des Gesundheitssystems, setzt auf das Smartphone als „Stethoskop des 21. Jahrhunderts“ und die Digitalisierung als Elemente für disruptive Entwicklungen in der intersektoralen Versorgung und stellt die These in den Raum, dass die Selbstverwaltung und der Gesetzgeber das nicht verhindern, sondern nur verlangsamen oder gestalten können. Er geht aber auch ein auf das TK-Modell der Hybrid-DRGs, sieht allerdings auch hier zunächst vorrangig den Bedarf für eine sektorenüberverbindende Vergütungslogik mit entsprechenden Qualitätsstandards.

Wille: „Haben disruptive Gamechanger-Innovationen überhaupt eine Chance?“

Die Bund-Länder-AG kommt insgesamt mit ihrem bisherigen Ergebnis als „Sammelsurium an gelisteten Einzelthemen“ in den Beiträgen nicht gut weg. Insbesondere Prof. Dr. Roger Jaeckel (Baxter) geht näher darauf ein und kommt zu dem Schluss, dass ein „konzeptioneller Ansatz, der alle relevanten Bereiche unter Einbeziehung der bereits existierenden sektorenübergreifenden Versorgungsformen umfasst“ nicht existent sei sowie digitale Versorgungsalternativen und damit neue und innovative Gestaltungsoptionen unberücksichtigt bleiben. Der Herausgeber von „Monitor Versorgungsforschung“ Prof. Dr. Reinhold Roski greift die Förderungen des Innovationsfonds im Bereich der Neuen Versorgungsformen auf und sieht darin durchaus positive Elemente der Wissensgenerierung aber beklagt auch erhebliche Mängel, u. a. in dem Verzicht auf eine konsistente Informationsbasis über die nicht geförderten Projektvorhaben und dem Verzicht auf eine Überbrückungsfinanzierung nach Abschluss und bis zur Beurteilung,  und fragt, welche Innovationshemmnisse in der Struktur und Entscheidungsfindung des Innovationsfonds mit seiner Widerspiegelung der etablierten Bänke des G-BA sich finden: „Haben in so einem Rahmen disruptive Gamechanger-Innovationen überhaupt eine Chance?“

Das im Juni 2020 abgeschlossene Manuskript des Sammelbandes enthält aus verständlichen Gründen leider keine Beurteilung der aktuellen gesetzgeberischen Veränderungen des § 140 a ff SGB V, die im Rahmen des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG vorgenommen worden sind. Das Buch hat seine Stärken vor allem bzgl. seiner gesundheitssystembezogenen Analysen. Der Rezensent würde sich für zukünftige Ausarbeitungen wünschen, dass jenseits der Hoffnung auf eine Digitalisierung noch stärker die real existierenden Patientenerfahrungen mit den Problemen der sektoralen Versorgung beschrieben und zum Anlass genommen würden, Alternativen anzuschauen, diese zu evaluieren und in ihren Voraussetzungen und Auswirkungen zu beschreiben. Im Vorwort weisen die Herausgeber auf die enorme Neuverschuldung des Staates hin und dass diesbezüglich „die Verbesserung der Effektivität und der Effizienz der … ohnehin sehr kostenträchtigen gesundheitlichen Versorgung eine neue, sehr viel größere Dimension erhalte“. Angesichts der zu befürchtenden Engpässe des Gesundheitsfonds für 2021 ff und erster Rufe nach Vorschalt-(spar-)gesetzen für die nächste Legislatur erscheint dies in hohem Maße zwingend. Konkrete Kalkulationen über Investitionsbedarfe und Einsparerwartungen von real durchgeführter intersektoraler Versorgung mit Ergebnisrelevanz würden die Diskussionen der Parteien hier bereichern können.

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