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14. September 2011

OptiMedium 09/2011

Mehr Transparenz bei den Krankenkassen Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Sommer einen Referentenentwurf zu dem „Gesetz zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und zur Durchführung weiterer Gesetze (IGV-Durchführungsgesetz –IGV-DG)“ vorgelegt. In Artikel 5 wird eine Änderung des SGB IV zur Verbesserung der Transparenz über die Finanzlage der Krankenkassen vorgeschlagen. Die Regelung in § 77 […]

Mehr Transparenz bei den Krankenkassen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Sommer einen Referentenentwurf zu dem „Gesetz zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und zur Durchführung weiterer Gesetze (IGV-Durchführungsgesetz –IGV-DG)“ vorgelegt. In Artikel 5 wird eine Änderung des SGB IV zur Verbesserung der Transparenz über die Finanzlage der Krankenkassen vorgeschlagen. Die Regelung in § 77 Abs. 1b (neu) SGB IV besagt: „Die Krankenkassen haben einen aussagekräftigen Bericht über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die finanzielle Lage der Krankenkasse zu erstellen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt hierfür ein einheitliches Verfahren und einheitliche Vordrucke fest, die die wesentlichen Punkte der Rechnungslegung berücksichtigen. Der Bericht ist bis zum 1. Oktober des dem Berichtsjahr folgenden Jahres im elektronischen Bundesanzeiger und in anderer geeigneter Form zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung nach § 305b des Fünften Buches Sozialgesetzbuches bleibt unberührt.“ Durch die Publikation ihrer Geschäftsergebnisse würden die Krankenkassen die notwendige Transparenz schaffen, damit sich die Versicherten bei der Wahl ihrer Krankenkasse umfassend über deren wirtschaftliche Lage informieren könnten, lautet die Begründung zu der geplanten Rechtsänderung.

OptiMedis ist überzeugt, dass die Regelung richtig und notwendig ist, aber nicht ausreichend! Um die finanzielle Lage und Zukunftsaussicht beurteilen zu können, muss auch dargestellt werden, in welchem Gesundheitszustand sich die versicherte Population befindet, d.h. welche Risiken sich in der Kasse befinden (vgl. City BKK). Dies erfordert zumindest eine Basisstatistik über die Mitglieder, ihre Morbidität und ihre relativen Kosten zu den Normkosten, aufgegliedert nach Altersgruppen. Außerdem muss gleichzeitig die Öffentlichkeit wissen, was die Krankenkasse in Versorgungsinnovationen investiert.

Bereits im Juni 2008 hatte Hildebrandt GesundheitsConsult in dem „White Paper: Anreize für Forschung und Entwicklung für Versorgungs- und Systeminnovationen im Gesundheitswesen“ gefordert: „Krankenkassen und Versicherungen sind gleichzeitig darauf zu verpflichten, innerhalb eines angemessenen Zeitraums Qualitäts- und Ergebnisberichte des Gesundheitszustandes ihrer Versicherten und seiner Entwicklung über die Zeit – in Erweiterung der BQS-Berichterstattung für Krankenhäuser – und einen Bericht über ihre Investitionen in die Forschung & Entwicklung für Versorgungsinnovationen zu veröffentlichen. Diese Berichte sollen den Versicherten und der Öffentlichkeit entsprechende Transparenz und Entscheidungshilfe geben und ermöglichen, diejenige Krankenkasse auszusuchen, die am ehesten durch gute selektiv- und kollektivvertragliche Versorgungssysteme die Gewähr für einen hohen eigenen Gesundheitsnutzen bieten. Jenseits des Vergleichs der Zusatzbeiträge (und damit der Kosten) werden damit Krankenkassen belohnt, die sich durch erfolgreiche Anstrengungen in Primär- wie Sekundärprävention von den anderen abheben. Der Gemeinsame Bundesausschuss könnte hierfür in enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der Patienten und Versicherten und der Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung ein entsprechendes Anforderungsmodell an derartige Berichte entwickeln.“