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16. Dezember 2011

OptiMedium 12/2011

Editorial Liebe Leserin, lieber Leser, Sie kennen den lakonischen Ausspruch von Helmut Schmidt. „Wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen“. In unserem Falle müsste der Halbsatz lauten: „soll in den Bundesrat gehen.“ Dort wurde letzten Freitag das lang diskutierte Versorgungsstrukturgesetz beschlossen und damit auch der novellierte §87b SGB V. Damit wurde ein Baustein unserer Vision […]

Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,

Sie kennen den lakonischen Ausspruch von Helmut Schmidt. „Wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen“. In unserem Falle müsste der Halbsatz lauten: „soll in den Bundesrat gehen.“ Dort wurde letzten Freitag das lang diskutierte Versorgungsstrukturgesetz beschlossen und damit auch der novellierte §87b SGB V. Damit wurde ein Baustein unserer Vision 2015 Wirklichkeit. Darin heißt es u. a. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die gesetzlichen Krankenkassen haben seit einer Reform im Sommer 2011 deutlich mehr Möglichkeiten und Anreize, Qualitätssicherungs- und Versorgungsverträge mit regionalen Gesundheitsorganisationen zu schließen, wenn diese regionale Versorgungsverantwortung übernehmen und sich Qualitätsvergleichen stellen. Die KVen haben dabei einen großen Schritt getan: Sie fördern die regionalen Gesundheitsunternehmen und die daran beteiligten Ärzte durch Zuschläge auf ihre vertragsärztliche Vergütung.“ Ebendies hat der Bundesgesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2012 beschlossen: Die Kassenärztlichen Vereinigungen können zukünftig Praxisnetze durch gesonderte Vergütungsregelungen honorieren und ihnen die Honorarverantwortung übertragen. Hierfür wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Kriterien und Qualitätsanforderungen für die Anerkennung besonders förderungswürdiger Praxisnetze bestimmen.

Unsere Forderung nach nachweisbarer Versorgungsqualität wird damit Realität. Im Kinzigtal testen und evaluieren wir derzeit mit der KBV deren Qualitätsindikatoren im Rahmen des AQUIK®-Sets – mit dem AOK Bundesverband wollen wir das auf die QISA-Indikatoren erweitern. Die Ergebnisse des Pilotprojektes werden sicherlich Einfluss auf die Gestaltung der Qualitätsindikatoren nach §87b Abs. 4 SGB V haben. Wir werden und wollen uns in diesen Prozess intensiv einbringen. Deshalb haben wir Dr. Bernhard Gibis von der KBV zu unserer Jahresklausur Ende November nach Hamburg eingeladen. Er präsentierte den anwesenden Ärzten die weiteren Schritte zur Gesetzesumsetzung des §87b SGB V und nahm deren Anregungen und Wünsche mit nach Berlin. Wie die weiteren Schritte zur Gesetzesumsetzung aussehen werden und welche Anforderungen die KBV an Praxisnetze stellen könnte, lesen Sie in dem exklusiven Interview mit Dr. Gibis in dieser Ausgabe. Dort finden Sie auch einen ausführlichen Bericht über unsere Jahresklausur sowie spannende Informationen darüber, wie im Kinzigtal die Versorgungsqualität weiter optimiert wird.

Gemeinsam mit Ihnen werden wir im kommenden Jahr daran arbeiten, dass diesem ersten ermutigenden Schritt weitere folgen werden.

Viel Spaß bei der Lektüre, eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins Neue Jahr wünscht

 

Anrede

Ihr Helmut Hildebrandt

 

 

Inhalt

Editorial
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