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08. April 2015

OptiMedium April 2015

Schwerpunkte unserer Ausgabe sind: Interview mit Dr. Nick Goodwin zur neuen Dynamik in der Entwicklung Integrierter Versorgung. Möglichkeiten der Förderung für regionale Gesundheitsnetzwerke. Programm zur Nikotinentwöhnung vor OP-Termin gestartet – weitere Krankenkasse im Boot. Präventionsgesetz: Neuer Schub für die Betriebliche Gesundheitsförderung? Leitungsposition: OptiMedis sucht Verstärkung.


Aus Politik und Verbänden

Präventionsgesetz: Neuer Schub für die Betriebliche Gesundheitsförderung?

Mit dem Präventionsgesetz sollen die Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gestärkt werden, um den Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt, z. B. demografischer Wandel und Fachkräftemangel, zu begegnen. Für die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) sollen die Präventionsmittel der Krankenkassen ab 2016 auf mindestens zwei Euro pro Versicherten und Jahr erhöht werden. Dies entspricht insgesamt einem Anstieg von derzeit geschätzten 65 Mio. Euro auf 140 Mio. Euro pro Jahr. Weitere Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung im Rahmen des Präventionsgesetzes stellte die Referatsleiterin für Gesundheitsförderung im BMG, Simone Stamme, auf dem Gesundheitskongress des Westens am 26. März in Köln vor:

  • Niedrigschwelliger Zugang für Betriebe, insbesondere KMU, durch regionale Koordinierungsstellen
  • Engere Verzahnung von BGF und Arbeitsschutz
  • Stärkere Anreize für Betriebe durch Krankenkassen-Boni
  • Vereinfachung der Anwendung des Steuerfreibetrags

In den regionalen Koordinierungsstellen sollen Unternehmen Beratung und Unterstützung bei ihren BGF-Maßnahmen erhalten. Bei der Einrichtung der Koordinierungsstellen sollen die Kassen auf bestehende Strukturen, z. B. die der Kammern wie IHK, Handwerkskammern oder der Innungen, zurückgreifen. Hierzu sollen entsprechende Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden. Die Koordinierungsstellen sollen u.a. mit den Mitteln der Krankenkassen, die den Mindestbetrag von zwei Euro pro Versicherten und Jahr für BGF-Maßnahmen nicht vollständig verausgaben, finanziert werden.

Durch das Präventionsgesetz sollen zudem die Arbeitsmedizin und die BGF enger zusammenrücken. Betriebsärzte werden in die Ausführung der BGF-Leistungen der Kassen verbindlich einbezogen. Auch werden die Krankenkassen ermächtigt, mit Betriebsärzten Verträge zur Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen zur Erfassung von Gesundheitsrisiken oder zur Früherkennung zu schließen. Außerdem sollen betriebliche Präventionsmaßnahmen auf arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ausgerichtet werden und die nationalen Arbeitsschutzziele, u.a. Verringerung von Muskel-Skelett-Erkrankungen, berücksichtigt werden.

Regionale Gesundheitsnetzwerke: neue Möglichkeiten in der betrieblichen Gesundheitsförderung

Durch die Neuregelungen der betrieblichen Gesundheitsförderung entstehen auch neue Möglichkeiten für regionale Gesundheitsnetzwerke, wie z. B. Arztnetze. Viele KMU haben Bedarf an einem strukturierten Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) oder an arbeitsmedizinischen Leistungen, verfügen aber über keinen eigenen Betriebsarzt. Regionale Netzwerke können KMU ein professionelles BGM aus einer Hand bieten, durch die im Netz vertretenen Allgemeinmediziner, Arbeitsmediziner, Psychiater oder Orthopäden. Durch Kooperationen mit Physiotherapeuten oder Ernährungsberatern können Netze auch Kompetenzen in den Präventionsschwerpunkten Bewegung und Ernährung abdecken. Dieses ganzheitliche Angebot kann arbeitsmedizinische Dienste, Unterstützung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie Gesundheitsuntersuchungen und Vorsorgeleistungen umfassen – und zwar modular oder als Ganzes. KMU haben die Bedarfe, die Netzwerke die Lösungen in Sachen BGM. Gesundes Kinzigtal hat bereits eine entsprechende Initiative Gesunde Betriebe gegründet, wie Sie in dem Artikel „Netzwerk Gesunde Betriebe Kinzigtal ermöglicht Gesundheitsmanagement“ lesen können.

Regionales Präventionsbudget
Mit der nationalen Präventionsstrategie und deren Umsetzung auf Länderebene verstärkt das Präventionsgesetz das einheitliche, gemeinsame und koordinierte Vorgehen der Kassen und der übrigen Sozialversicherungsträger. An den Länderrahmenvereinbarungen sollen erstmals auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt werden. Wir meinen, man sollte diesen Ansatz konsequent in den Kommunen (Landkreise und Städte) umsetzen und in Richtung Public Health weiterdenken. Dann wäre ein regionales Präventionsbudget ein interessanter Steuerungsansatz. Hierdurch könnte die Rolle der Kommunen in der lokalen Prävention gestärkt werden. Dies würde es notwendig machen, die private Krankenversicherung in die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen einzubeziehen. So könnte eine populationsorientierte Prävention und Gesundheitsförderung auf kommunaler Ebene realisiert werden. Die Vorteile des Regionalen Budgets wären das Beleben des Settingansatzes, eine stärkere Allokation der Versichertengelder, das Vermeiden von Doppelstrukturen bei den Kostenträgern bzw. zwischen GKV und PKV sowie die Minimierung des Wettbewerbsgedankens in der Prävention.
Eine regionale Steuerungsgruppe mit Vertretern der Kommune, der Kranken- und Pflegekassen sowie der Verbände der Leistungsträger und -empfänger könnte für das regionale Budget verantwortlich zeichnen. Der regionalen Steuerungsgruppe würde die Planung, Steuerung, Umsetzung und Leistungsbewilligung auf kommunaler Ebene obliegen. Die auf Länderebene bestehenden Strukturen in der Gesundheitsförderung könnten die regionalen Gremien konzeptionell unterstützen und die Präventionsmaßnahmen steuern und bewerten.