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12. April 2016

OptiMedium April 2016

Wie sieht die erste Förderbekanntmachung für den Innovationsfonds aus? Warum können Kinzigtaler Ärzte ihre Vergütung zukünftig selbst bestimmen? Wieso schielen Schweizer Ärzte in den Schwarzwald? Und wie gestaltet sich die IT-Vernetzung von Pflege und Hausarztpraxen im Kinzigtal? Die Antworten darauf und vieles mehr lesen Sie in unserem aktuellen Newsletter.


Aus Politik und Verbänden

Innovationsfonds: Startschuss für Projektanträge

Am Freitag hat der Innovationsausschuss beim G-BA die lang erwarteten Förderbekanntmachungen für neue Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung veröffentlicht. Es handelt sich um zwei Förderungen bei den neuen Versorgungsformen, für die jährlich 225 Millionen Euro Fördermittel vorgesehen sind. Eine themenoffene und eine themenspezifische Förderung, bei der vier Themenfelder gefördert werden: Projekte in strukturschwachen und ländlichen Gebieten, zur Arzneimitteltherapie/-sicherheit, zur Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health sowie zur Versorgung spezieller Patientengruppen, beispielsweise älterer Menschen oder Menschen mit seltenen Erkrankungen.

Neue Versorgungsformen: Deadline ist im Juli

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften. Bei der Antragstellung ist regelhaft eine Krankenkasse zu beteiligen. Die beantragte neue Versorgungsform muss zur Weiterentwicklung der Versorgung – und damit ist sowohl die Regel- als auch die selektivvertragliche Versorgung gemeint – beitragen und mindestens ein weiteres Förderkriterium erfüllen, wie beispielsweise eine bessere Versorgungseffizienz oder eine bessere fach- und sektorübergreifende Versorgung. Aus dem Antrag muss unter anderem hervorgehen, wie die Erkenntnisse auf andere Regionen oder Indikationen übertragen werden können, wie das Projekt evaluiert werden soll und welches Potenzial es hat, in die Versorgung übernommen zu werden. Darüber hinaus ist ein detaillierter Finanzplan einzureichen.

Der Förderzeitraum beträgt maximal drei Jahre. Förderfähig sind Ausgaben, die nicht von den Vergütungssystemen der Regelversorgung umfasst sind, sowie Ausgaben für das Projektmanagement, für die Koordination und für die Evaluation. Investitionen und projektbegleitende Entwicklungen sind dann förderfähig, wenn diese für das Versorgungsvorhaben unabdingbar sind und wirtschaftlich im Verhältnis zum Vorhaben stehen.

Der vollständige Antrag muss bis zum 5. Juli beim Projektträger DLR elektronisch eingereicht werden. Davor sind zwei Termine bedeutsam: Am 3. Mai findet eine Informationsveranstaltung für Antragsteller und Interessenten in Form eines Webinars durch den Projektträger statt und bis zum 6. Juni können Interessenbekundungen eingereicht werden. Eine Interessenbekundung durch den Antragsteller ist allerdings nicht zwingend und dient der Vorbereitung des Auswahlprozesses.

Versorgungsforschung: Vier Förderbekanntmachungen und i.d.R. zweistufiges Antragsverfahren

Vier Förderbekanntmachungen betreffen die Versorgungsforschung, die jährlich mit 75 Millionen Euro gefördert werden soll. Neben der themenoffenen und themenspezifischen Förderung von Forschungsprojekten zur Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV wird die wissenschaftliche Begleitung bestehender Selektivverträge sowie die Evaluierung der SAPV-Richtlinie des G-BA gefördert. Die Antragstellung der Versorgungsforschung findet mit einer Ausnahme in einem zweistufigen Verfahren statt. Daher müssen hier die vollständigen Projektskizzen bis zum 9. Mai beim Projektträger DLR abgegeben werden. Für das Antragsverfahren für die Evaluation von Selektivverträgen gilt hingegen ein einstufiges Verfahren, und zwar mit dem Abgabetermin 5. Juli.

Der Innovationssauschuss G-BA hat bei den neuen Versorgungsformen auch bereits die Themenfelder für die zweite Förderbekanntmachung, die noch in diesem Jahr erwartet wird, bekannt gegeben. Es handelt sich um die Themen Delegation und Substitution, geriatrische Versorgung, Patientenkommunikation und Gesundheitskompetenz sowie Versorgung von Menschen mit Behinderungen.
Die Förderbekanntmachung und die dazugehörigen Anlagen finden Sie auf der Website des Innovationsfonds.