Aus Politik und Verbänden
Bundestagswahl 2017: Integrierte Versorgung im Fokus
Nur noch wenige Wochen bis zur Bundestagswahl, nach der wieder wichtige gesundheits- und sozialpolitische Entscheidungen erwartet werden. Das haben wir zum Anlass genommen, die Fraktionen des Bundestags mithilfe von Wahlprüfsteinen zu ihren Plänen in den Bereichen Integrierte Versorgung und Bedarfsplanung sowie zur Entwicklung des Landesgremiums nach § 90a SGB zu befragen.
Die Stellungnahmen der Fraktionen erhielten wir im Zeitraum von Mitte Juli bis Anfang August. Sie verdeutlichen, dass alle vier Fraktionen sektorenübergreifenden Kooperationen auf regionaler Ebene (im Rahmen von Selektivverträgen) eine Schlüsselfunktion bei der Bewältigung von Herausforderungen im Gesundheitssystem zusprechen. Erste konkrete Vorschläge zu Stärkung der Integrierten Versorgung wie die Gründung von Gesundheitsregionen mit Initiativrecht für integrierte Versorgungsverträge, die Kassen zu Verträgen auffordern können (Bündnis 90/Die Grünen), oder die schnelle Übernahme von erfolgreichen innovativen Versorgungsformen in die Regelversorgung (Die LINKE) wurden gemacht. Von der CDU wird auch das Thema Innovationsfonds angeschnitten. Es heißt: „Der Innovationsfonds ist auf sektorenübergreifende Versorgungsformen ausgerichtet, die nach Möglichkeit in die Regelversorgung überführt werden können. Das gilt es fortzusetzen.“
Auch die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung hin zu einem sektorenübergreifenden Steuerinstrument wird von den Fraktionen mit Blick auf eine gute, wohnortnahe Versorgung forciert. Die SPD möchte zur Verbesserung der Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen u. a. die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren, z.B. für Kommunen, weiterentwickeln.
Die Antworten der Fraktionen finden Sie hier in der Übersicht.
Die Prognosen zur Bundestagswahl 2017 weisen aktuell auf ein Sechs-Parteien-Parlament hin – neben den regierenden Parteien haben sowohl die FDP als auch die AFD gute Chancen auf einen Einzug in den Bundestag.
Die FDP möchte künftig „den gesetzlichen Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern ausweiten, um innovative Versorgungsformen zu stärken. Die Wahl des Leistungserbringers durch den Leistungsempfänger darf dabei nicht eingeschränkt werden.“ Außerdem setzt sie auf den Ausbau digitaler Gesundheitsdienstleistungen und die sichere, dezentrale Speicherung gesundheitsbezogener Patientendaten in E-Health-Systemen.
Im Wahlprogramm der AFD wurden wir zu den Themen Integrierte Versorgung, Bedarfsplanung oder Vernetzung im Gesundheitswesen nicht fündig.
Alle Wahlprogramme der Parteien unter: www.bundestagswahl-bw.de/wahlprogramme_btwahl2017.html