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04. Juli 2012

OptiMedium Juli 2012

Anerkennung von Praxisnetzen nach §87b SGB V – ein aktueller Zwischenstand Die KBV hatte Anfang Mai Vertreter der Arztnetze eingeladen, um einen möglichen Ziel- und Kriterienkatalog zu diskutieren. Mitte Juni traf sich die KBV mit den 17 regionalen KVen, um die Rahmenvorgabe für die Anerkennung von Praxisnetzen nach §87b Abs. 4 zu besprechen. Bei diesem […]

Anerkennung von Praxisnetzen nach §87b SGB V – ein aktueller Zwischenstand

Die KBV hatte Anfang Mai Vertreter der Arztnetze eingeladen, um einen möglichen Ziel- und Kriterienkatalog zu diskutieren. Mitte Juni traf sich die KBV mit den 17 regionalen KVen, um die Rahmenvorgabe für die Anerkennung von Praxisnetzen nach §87b Abs. 4 zu besprechen. Bei diesem Treffen in Berlin verständigte man sich auf die Versorgungsziele und -kriterien, über die die KBV im September mit dem GKV-Spitzenverband Einvernehmen erzielen will.

Logo KBVEs ist geplant, dass die Rahmenvorgabe zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt. Im Anschluss daran können die Vertreterversammlungen der jeweiligen KVen die Richtlinien zur Umsetzung beschließen. Dabei ist jede KV frei zu entscheiden, ob sie die Praxisnetze aus dem Gesamthonorartopf fördern will, oder nicht. Die Umsetzung der Beschlüsse in den KVen wird für das Frühjahr 2013 erwartet. Ab dann können die ersten Anträge zur Anerkennung bei der jeweiligen KV gestellt werden.

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