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07. November 2012

OptiMedium November 2012

Wille: Qualitätswettbewerb erfordert valide Outcome-Indikatoren Die Kooperation zwischen den Leistungsanbietern ist mangelhaft, die Anreize fehlen, einen echten Wettbewerb um Qualität gibt es nicht – der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) stellt der Patientenversorgung in seinem jüngsten Gutachten ein schlechtes Zeugnis aus. Wir haben nachgefragt bei Prof. Eberhard Wille, stellvertretender Vorsitzender des Rates […]

Wille: Qualitätswettbewerb erfordert valide Outcome-Indikatoren

Die Kooperation zwischen den Leistungsanbietern ist mangelhaft, die Anreize fehlen, einen echten Wettbewerb um Qualität gibt es nicht – der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) stellt der Patientenversorgung in seinem jüngsten Gutachten ein schlechtes Zeugnis aus. Wir haben nachgefragt bei Prof. Eberhard Wille, stellvertretender Vorsitzender des Rates und Mitglied im Aufsichtsrat der OptiMedis AG.

Im Alltag geht manchmal die übergreifende Idee verloren. Weshalb erwartet der SVR, dass durch Verträge zur Integrierten Versorgung Effizienzverbesserungen im Gesundheitswesen erzielt werden können? Was sind die Ineffizienzen heute?

Prof. Eberhard WilleInternationale Vergleiche zwischen den Gesundheitssystemen wirtschaftlich ähnlich entwickelter Länder deuten ebenfalls darauf hin, dass die mangelnde Koordination an den Schnittstellen der Leistungssektoren eine der dominanten Schwächen der Gesundheitsversorgung in Deutschland darstellt. Hierunter leiden vor allem ältere multimorbide Patienten, die häufiger zwischen den einzelnen Leistungssektoren wechseln. Spezielle Probleme treten vor allem bei der Arzneimittelversorgung auf. Integrierte (Versorgungs-)Netze sollten daher ein professionelles Schnittstellenmanagement vorsehen bzw. betreiben.

Es ist nicht alles Gold, was glänzt: Der SVR fordert eine stärkere sektorenübergreifende Orientierung für integrierte Versorgungsverträge? Welche Sektoren sollten mindestens überbrückt werden – und was ist für den Rat der „Goldstandard“?

Im Mittelpunkt einer sektorübergreifenden Orientierung integrierter Versorgungsverträge sollte die zielorientierte Verzahnung zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung stehen. Darüber hinaus bedarf es in vielen Fällen auch einer entsprechenden Koordination zwischen haus- und fachärztlicher Tätigkeit sowie einer Einbeziehung von Rehabilitation und Pflege.

Ohne Invest kein Return. In dem Sondergutachten schlagen Sie vor, innovative Versorgungsformen aus dem Gesundheitsfonds durch zinsverbilligte Darlehen zu finanzieren. Welche Möglichkeit sehen Sie für privates Kapital, sich hier zu engagieren?

Nach unserem Vorschlag erhalten die innovativen Versorgungskonzepte nur ein zinsverbilligtes Darlehen über den Betrag, um den die Kosten der Innovation den Umfang der Budgetbereinigung übersteigen. Damit fällt keine finanzielle Belastung im Basisjahr der Innovation an. Das zinsverbilligte Darlehen stellt einen finanziellen Anreiz für förderungswürdige Projekte dar und hierfür eignet sich privates Kapital, das eher nach einer höheren Rendite als dem Kapitalmarktzins strebt, nicht. Privates Kapital könnte aber in Versorgungskonzepte fließen, die unabhängig von einer Darlehensgewährung durch öffentliche Stellen die angestrebte Rendite versprechen.

Qualität vor Quantität. In dem Gutachten plädieren Sie für einen Qualitätswettbewerb. Wie erreichen wir eine stärkere Outcome-Orientierung an der Qualität, anstatt Mengenausweitungen zu honorieren?

Um einen funktionsgerechten Qualitätswettbewerb auszulösen, bedarf es neben prozessorientierten Leitlinien zunächst valider Qutcome-Indikatoren. Eine regelmäßige Erfassung dieser Indikatoren in Form von Qualitätsberichten vermag den Leistungserbringern als Benchmark sowie den Krankenkassen und Patienten als Informationsgrundlage zu dienen. Die Krankenkassen können dann mit aus ihrer Sicht besonders qualifizierten Leistungserbringern selektive Verträge schließen, die neben den speziellen qualitativen Anforderungen und einer besonderen Vergütung auch Mengenvorgaben beinhalten.

Hinweis: Prof. Wille unterstützt und berät die OptiMedis AG als Mitglied des Aufsichtsrats.

Linktipp: Am 20. Juni überreichte der Sachverständigenrat (SVR) im Gesundheitswesen sein aktuelles Gutachten „Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung“ an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Die Kurz- und Langfassung des Gutachtens können Sie hier herunterladen. Gern diskutieren wir die Vorschläge mit Ihnen in unserem Forum.

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