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04. November 2014

OptiMedium November 2014

Unsere Themen: Versorgung älterer Menschen: Blick in die Zukunftswerkstatt von Techniker Krankenkasse und OptiMedis AG, Versorgungsstärkungsgesetz – Aufschwung für die Integrierte Versorgung?, Hamburg: OptiMedis erstellt Konzept für eine gesundheitsfördernde Stadtteilentwicklung u.v.m.


KV-Anerkennung: Ärzteverbund MQNK ist Vorreiter in Baden-Württemberg

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat das Medizinische Qualitätsnetz Ärzteinitiative Kinzigtal e.V. (MQNK) als erstes baden-württembergisches Praxisnetz nach § 87b Abs. 4 SGB V anerkannt. Gemeinsam mit Regina Feldmann, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, überreichte der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Norbert Metke, den Ärzten die Anerkennung (siehe Bild links) und hob die gute Zusammenarbeit der Ärzte und die optimierte Patientensteuerung hervor.

MQNK AnerkennungMartin Wetzel, Vorsitzender des Ärztenetzes MQNK und Allgemeinmediziner aus Hornberg sieht die Anerkennung als erste Etappe. „Unser Ziel war und bleibt die bestmögliche und wohnortnahe Versorgung unserer Patienten. In unserem IV-Projekt Gesundes Kinzigtal haben wir das für die Versicherten der Partner AOK und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG, ehemals LKK) Baden-Württemberg bereits erreicht. Die Anerkennung als 87-b-Netz wird dazu beitragen, dass weitere Krankenkassen mitmachen und ihren Mitgliedern Zugang zu den Angeboten der Integrierten Versorgung ermöglichen.“

Das MQNK-Ärztenetz ist ein 1993 gegründeter Zusammenschluss von 45 Haus- und Fachärzten sowie Psychotherapeuten im baden-württembergischen Kinzigtal. Das MQNK beschäftigt sich seit seiner Gründung mit innovativen, sektorübergreifenden Versorgungsfragen und hat 2005 zusammen mit der OptiMedis AG die Gesundes Kinzigtal GmbH gegründet, deren Mitgesellschafter das Netz ist.

Praxisnetze gelten als förderungswürdig, wenn sie neben bestimmten strukturellen Voraussetzungen auch die drei Versorgungsziele Patientenzentrierung, kooperative Berufsausübung und verbesserte Effizienz nachweisen. Die Grundlage für die Anerkennung von Praxisnetzen nach § 87b Abs. 4 SGB V bildet die Rahmenvorgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die im Mai 2013 in Kraft trat. Die KVBW hat die KBV-Rahmenvorgabe im Januar 2014 umgesetzt.