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04. November 2014

OptiMedium November 2014

Unsere Themen: Versorgung älterer Menschen: Blick in die Zukunftswerkstatt von Techniker Krankenkasse und OptiMedis AG, Versorgungsstärkungsgesetz – Aufschwung für die Integrierte Versorgung?, Hamburg: OptiMedis erstellt Konzept für eine gesundheitsfördernde Stadtteilentwicklung u.v.m.


Aus Politik und Verbänden

Innovationsfonds – die neue Anschubfinanzierung 2.0?

Ein Schlaglicht auf das GKV-VSG von Helmut Hildebrandt

Der im Referentenentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Innovationsfonds will sektorenübergreifende Vorhaben fördern. Das klingt gut. Gemeinsam mit anderen Autoren hatte ich bereits 2008 in einem „White Paper“ für das BMG zur Etablierung eines ähnlichen Vorhabens, allerdings mit einem deutlich höheren Volumen, aufgerufen.

Als 2004 im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes die einprozentige Anschubfinanzierung eingeführt wurde, standen jährlich knapp 700 Mio. € pro Jahr für die integrierte und sektorenübergreifende Versorgung zur Verfügung. Wir alle wissen, dass die Anschubfinanzierung in den Jahren 2004 bis 2008 im Endeffekt nicht ausreichte, um flächendeckend die Grenzen zwischen ambulantem und stationärem Sektor zu überwinden. Was 700 Mio. € jährlich im weitgehend freien Spiel der Kräfte also nicht geschaffen haben, soll den im Innovationsfonds vorgesehenen 300 Mio. Euro pro Jahr – genauer gesagt 225 Mio. Euro, denn der Rest ist für die Versorgungsforschung vorgesehen – gelingen?

Zum Thema: Die OptiMedis AG investiert einen großen Teil ihrer Arbeit in Forschung & Entwicklung, d.h. in die Gewinnung neuer Erkenntnisse, Weiterentwicklung der Ansätze und deren praktische Umsetzung.
Die Aufwendungen hierfür lagen im Jahr 2013 bei 274.545 Euro, im Vorjahr waren es 256.771 Euro. Bezogen auf den Umsatz betrug die Investitionsquote damit 27,4 Prozent in 2013 und 23,8 Prozent in 2012.

Der Innovationsfonds soll ein Ersatz für die mangelhaften Investitionen in Forschung & Entwicklung (F&E) im Bereich der Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen sein. Denn während die deutsche Wirtschaft aktuell mit einer Steigerung der Investitionsquote um 11,3 Prozent international vorne liegt und mit einer durchschnittlichen Investitionssumme von 4 Prozent des Konzernumsatzes weiter in Europa führend bei der F&E ist, hinken wir, wenn es um Versorgungsstrukturen geht, weit hinterher. So entspricht die vorgesehene Summe des Innovationsfonds gerade einmal 0,16% der GKV-Gesamtausgaben des vergangenen Jahres. Der Innovationsfonds vermag die Grenzen zwischen den Sektoren an der ein oder anderen Stelle vielleicht durchlässiger machen. Abbauen wird er sie nicht.

Wie innovativ ist das GKV-VSG?

Welche Innovationskraft der Fonds entfalten wird, bleibt abzuwarten. Dies hängt auch vom Mut der Entscheider im neu zu bildenden Innovationsausschuss, einem Gremium des G-BA, ab. Sind diese so couragiert, auch auf den Outcome orientierte Innovationen jenseits der Interessen der etablierten Akteure zuzulassen?

Weitere Neuregelungen im GKV-VSG machen zum Glück Hoffnung, dass die Integrierte Versorgung bzw. Besondere Versorgung wieder an Schwung gewinnt. Zu nennen ist die weitgehende Vereinheitlichung und Vereinfachung der Selektivverträge im novellierten § 140a. Dieser wurde deutlich entschlackt. Die Neuformulierung ermöglicht mehr Freiheiten in der Vertragsgestaltung. So können die gerade in der Schnittstellen- und Prozessoptimierung wichtigen Organisationsaufgaben Vertragsgegenstand werden und auch Versorgungsaufträge, die sich auf den ambulanten Sektor beschränken, werden möglich. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit gegenüber dem BVA soll auf vier Jahre verlängert werden. Ein Zeitraum, der allerdings zu kurz ist, um die Effekte eines Vertrages, der ja auch eine Anlaufzeit, eine Zeit für die Datenbeschaffung und seine Zeit für die Auswertung benötigt, zu messen. Ohnehin stellt sich die Frage, wieso überhaupt ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit gefordert wird. Offenbar befürchtet der Gesetzgeber, dass die ausgerufene Vertragsfreiheit für andere Zwecke missbraucht werden könnte.

Choose for Outcome?

Wie wäre es denn stattdessen mit einem Ergebnisvergleich für Krankenkassen? Dann könnten die Versicherten ihre Krankenkasse nicht nur wie bisher aufgrund des Preises, des Marketings und der Leistungen auswählen. Sondern auch danach, ob es der Kasse gelingt, den Gesundheitszustand ihrer Versichertengemeinschaft zu verbessern. Damit wäre der lang erhoffte Outcome-Anreiz gesetzt und die Versicherten könnten über ihre Wahl ausdrücken, was ihnen am wichtigsten ist. Dazu müsste das BVA die Daten kurzfristiger und zusätzlich krankenkassenbezogen der wissenschaftlichen Öffentlichkeit und dem Verbraucherschutz zur Verfügung stellen. Die benötigten Rechenmodelle sind deutlich einfacher als die Pay for Performance-Modelle für Krankenhäuser. Die Krankenkassen würden damit einen höheren Anreiz haben, sich durch kluge, ergebnisbezogene Verträge die optimale Behandlungsqualität selektiv wie kollektiv zu sichern.

„Möge die Übung gelingen…“

In den letzten Wochen richteten die Kassen viel Energie auf die Frage nach der optimalen Beitragssatzkalkulation für das Jahr 2015. Es bleibt zu hoffen, dass die daraus nahezu zwingend überall entstehenden Einsparanforderungen zusammen mit dem entschlackten §140a und dem Innovationsfonds dazu genutzt werden, nicht nur inkrementellen, sondern auch disruptiven, sprich bahnbrechenden Versorgungsinnovationen die Tür zu öffnen. 2006 hatten die AOK Baden-Württemberg und die LKK den Mut für eine solche bahnbrechende Innovation aufgebracht: die Integrierte Versorgung Gesundes Kinzigtal. Heute liegen die Beweise für den Erfolg dieser innovativen Versorgungsform vor. Wer ist bereit, jetzt die Skalierung zu versuchen?

Kontakt: Helmut Hildebrandt (h.hildebrandt@optimedis.de, 040226211490)