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29. November 2021

Stiftung Münch: Reformkommission stellt Forderungskatalog zur Realisierung von Gesundheitsregionen auf

Die Stiftung Münch hat eine Reformkommission eingesetzt, um Vergütungsmodelle für Gesundheitsregionen mit ihren Vor- und Nachteilen zu diskutieren, Überlegungen anzustellen, wie ihre Chancen bei Minimierung ihrer Risiken genutzt werden können und welche Anforderungen nötig sind, um die Hürden zum Start von Pilotprojekten zu senken. Die Mitglieder der Reformkommission, zu der auch OptiMedis-Vorstand Dr. h.c. Helmut Hildebrandt gehört, haben sich dazu auf einen Forderungskatalog verständigt.

Was die Reformkommission erarbeitet hat, lesen Sie hier: Wirtschaften für Gesundheit: Gesundheitsprämien für Regionen

Besondere Bedeutung messen die Mitglieder der Kommission der Schaffung von Pilotregionen mit Gestaltungsfreiheit und Ergebnisorientierung. Dies knüpft direkt an die Forderung des jüngst veröffentlichen Koalitionsvertrags in Bezug auf die dort genannten bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträge, die Gesundheitsregionen, an. “Wir brauchen mehr Möglichkeiten, um neue Finanzierungsmodelle zu testen und damit die Effizienz im Gesundheitssystem zu erhöhen“, so Boris Augurzky, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Münch, „nur so können wir die Versorgung nachhaltig und im Sinne der Patienten verbessern und eine Rationierung von Leistungen verhindern.“

Mitglieder der Reformkommission

Der Kommission gehörten an:

  • Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.
  • Isabella Erb-Herrmann, Bevollmächtigte des Vorstandes AOK Hessen
  • Helmut Hildebrandt, Geschäftsführer OptiMedis AG
  • Dr. Jörg Martin, Geschäftsführer Regionale Kliniken Holding RKH GmbH Ludwigsburg
  • Steffi Miroslau, Geschäftsführerin GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbH, Eberswalde
  • Dominik Walter, Fachbereichsleiter FB Integrierte Gesundheits- und Versorgungsmodelle, Rhön Klinikum AG
  • Dr. Boris Augurzky, Vorstandsvorsitzender Stiftung Münch
  • Dr. Andreas Beivers, Leiter wissenschaftliche Projekte Stiftung Münch und Hochschule Fresenius München
  • Benedikt Simon, Harkness Fellow at the Commonwealth Fund

Bereits 2019 hat die Stiftung Münch die Studie „Capitation-Modelle“ im Ausland – Vorbild für Gesundheitsversorgung in Deutschland?“ veröffentlicht. 2021 wurde eine Reformkommission ins Leben gerufen, die einen Forderungskatalog erarbeitet hat, wie die Umsetzung von Vergütungsmodellen für Gesundheitsregionen, die sogenannten Gesundheitsprämien, in Deutschland gelingen kann.

Pilotregionen müssen mehr Gestaltungsfreiheit haben

 Im Zentrum steht dabei, die Bildung von Pilotregionen zu ermöglichen. Sie müssen identifiziert werden und sektorenübergreifende Modelle verfolgen. Die Krankenkassen der Region müssen verpflichtend beteiligt und ein Versorgungsbudgets festgelegt werden. Auch muss geregelt werden, dass den Akteuren nach einer eventuellen Rückkehr aus dem Pilotprojekt keine Nachteile entstehen. Weitere Voraussetzungen sind eine Mindestlaufzeit des Projekts von zehn Jahren und eine gemeinsame Sicherstellung von ambulanter und stationärer Versorgung. Ausschreibungspflicht der Kassen müssen für die Gesundheitsregion aufgehoben werden.

Die Pilotregionen müssen Gestaltungsfreiheit erhalten und ergebnisorientiert agieren. Dazu braucht es Qualitätsziele und einen Wettbewerb zwischen Regionen. Die erreichte Qualität muss gemessen und Missbrauch hart sanktioniert werden. Um aus den Piloten zu lernen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, muss eine wissenschaftliche Evaluation erfolgen, was auch ein Datennutzungsgesetz erforderlich macht. In Anbetracht des demografischen Wandels und der immer knapper werdenden finanziellen und personellen Ressourcen bedarf es dringend Änderungen, wenn der Zugang zu medizinischer, qualitativ hochwertiger Versorgung weiter gewährleistet werden soll. Ganz entscheidend ist dazu die Hebung von Effizienzen durch eine gezielte, sektorenübergreifende Versorgung und die Verlagerung des Fokus weg vom Behandeln von Erkrankungen hin zum Erhalt von Gesundheit. Damit dies gelingen kann, muss auch die Vergütung neu geregelt werden. Denn das DRG-System setzt zu wenig Anreize zur Erhöhung der Systemeffizienz.