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16. Dezember 2010

OptiMedium 12/2010

Sachverständiger Wille: Sektorübergreifende Konzepte sichern flächendeckende Versorgung Interview mit Prof. Eberhard Wille, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und Mitglied im Aufsichtsrat der OptiMedis AG. Die Anschubfinanzierung für die Integrierte Versorgung ist ausgelaufen, viele Verträge wurden gekündigt. Werden selektivvertragliche Versorgungsformen dennoch in Zukunft an Bedeutung zunehmen? Nach den bisher vorliegenden Verlautbarungen einzelner […]

Sachverständiger Wille: Sektorübergreifende Konzepte sichern flächendeckende Versorgung

Foto von Prof. Dr. Eberhard WilleInterview mit Prof. Eberhard Wille, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und Mitglied im Aufsichtsrat der OptiMedis AG.

Die Anschubfinanzierung für die Integrierte Versorgung ist ausgelaufen, viele Verträge wurden gekündigt. Werden selektivvertragliche Versorgungsformen dennoch in Zukunft an Bedeutung zunehmen?

Nach den bisher vorliegenden Verlautbarungen einzelner Krankenkassen liegt die Kündigungsrate bei zirka 20 Prozent und damit auf einem, gemessen an meinen Erwartungen, relativ niedrigen Wert. Da weder kollektive noch selektive Verträge einen Selbstzweck darstellen, sollte die komparative Leistungsfähigkeit dieser beiden Vertragsarten über ihre weitere Entwicklung entscheiden. Dies spricht für einen ergebnisoffenen Wettbewerb zwischen selektiven und kollektiven Verträgen. Wenn erfolgreiche selektive Verträge im Wettbewerb auch eine Verbesserung der kollektiven Versorgung induzieren, tragen sie auf zweierlei Weise zu einer effizienten und effektiven Gesundheitsversorgung bei.

Welche Bedeutung werden integrierte Versorgungsformen für ländliche Regionen bekommen, in denen die Versorgung nicht langfristig gesichert ist?

Integrierte Versorgungsformen können einen relevanten Beitrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden Versorgung leisten. Das gilt sowohl für integrierte Netze, die sich aus niedergelassenen, facharztübergreifend zusammengeschlossenen Arztpraxen zusammensetzen, als auch und insbesondere für sektorübergreifende Konzepte. Es bedarf hier aber wohl entsprechender Rahmenbedingungen, die von der ärztlichen Ausbildung über die Unterstützung durch die Kommunen bis zu anderen Anreizen reichen.

Obwohl der Gesetzgeber die Möglichkeit für die Integrierte Versorgung geschaffen hat, ist der Qualitätswettbewerb noch nicht richtig in Schwung gekommen. Woran liegt das?

Ein funktionsfähiger Qualitätswettbewerb setzt voraus, dass Versicherte und Patienten Kenntnisse über vorhandene Qualitätsunterschiede besitzen und ihre Nachfrage nach ärztlichen Leistungen danach ausrichten. Die Krankenkassen können sie hierin mit Informationen unterstützen, was teilweise bereits geschieht. Es fehlt jedoch weiterhin noch an Qualitätsindikatoren, die individuelle Wohlfahrtseffekte bzw. die gesundheitlichen Outcomes valide widerspiegeln. Gleiches gilt für eine entsprechende Versorgungsforschung, die kausale Ursache-Wirkungs-Beziehungen im komplexen Prozess gesundheitlicher Leistungserstellung transparent macht.

Welche Weichen müsste die Bundesregierung jetzt stellen, um regionale Versorgungsformen voranzubringen und einen wirklichen Qualitätswettbewerb zu ermöglichen?

Der Bundesgesundheitsminister hat einer neuerlichen finanziellen Förderung bestimmter Versorgungsformen kürzlich eine eindeutige Absage erteilt. Dies erscheint ordnungspolitisch berechtigt, denn den selektiven Anbietern stehen im Wettbewerb mit kollektiven Verträgen jene Mittel zu, die eingeschriebene Versicherte andernfalls, das heißt im Rahmen der kollektiven Versorgung, benötigt hätten. Aus dieser Perspektive kann die finanzielle Förderung bestimmter Versorgungsformen nur eine temporär befristete Maßnahme darstellen.

Wäre es aus Ihrer Sicht hilfreich, wenn IV-Managementgesellschaften einen Leistungserbringerstatus bekämen und mehr Möglichkeiten hätten, GKV-Routinedaten zu erhalten und zu verarbeiten?

Unabhängig vom Leistungserbringerstatus sollten GKV-Routinedaten potentiellen Nutzern, vor allem zu Evaluationszwecken, grundsätzlich zur Verfügung stehen.

Wie lässt sich eine erfolgreiche Integrierte Versorgung garantieren? Welche Bedingungen muss ein Vertrag erfüllen?

Aussichtsreiche integrierte Versorgungskonzepte beinhalten häufig Suchprozesse, für deren Erfolg es ex ante keine Garantien geben kann. Anspruchsvolle Integrationskonzepte sollten mit sektorübergreifendem Bezug eine Populationsorientierung anstreben und einer Evaluation durch unabhängige Sachverständige unterliegen. Dies schließt effiziente und effektive Disease- und Case-Management-Programme nicht aus.

Welches sind die Grenzen von Managed Care?

Es gilt vor allem, die Verwaltungs- und Managementkosten in Grenzen zu halten. Zudem besteht die Gefahr einer Zersplitterung der Vertragslandschaft.

Halten Sie Hausarztverträge für zielführend?

Unter Zielaspekten können Hausarztverträge einen wertvollen Bestandteil integrierter Versorgungskonzepte bilden. Bei isolierten Hausarztverträgen besteht die Gefahr, dass sie Integrationsbestrebungen eher zuwiderlaufen. Der derzeitige gesetzliche Zwang für Krankenkassen, Hausarztverträge auch gegen ihren Willen anzubieten, steht sowohl mit der Vertragsfreiheit als auch mit dem Wettbewerbsziel, allen besonderen Versorgungsformen die gleichen Chancen einzuräumen, eindeutig in Konflikt.