Gefördert werden Projekte zur Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten und effizienten gesundheitlichen Versorgung.
Im themenspezifischen Bereich (zweistufiges Verfahren) stehen Vorhaben im Fokus, die auf eine Erhöhung der Bedarfsgerechtigkeit und Effizienz der gesundheitlichen Versorgung abzielen.
Darüber hinaus sind themenoffene Förderbekanntmachungen ausgeschrieben:
- im zweistufigen Verfahren
- im einstufig-langen Verfahren
- sowie im einstufig-kurzen Verfahren
Damit eröffnet der Innovationsausschuss erneut vielfältige Möglichkeiten für die Einreichung innovativer Versorgungsideen mit unterschiedlichen Projektumfängen und Laufzeiten.
Sie benötigen Unterstützung bei der Weiterentwicklung Ihrer Projektidee, der Ansprache und Zusammenstellung eines Konsortiums, der Antragstellung oder der Konzeption einer Evaluation? Sprechen Sie uns gerne an.
Fristen im Überblick:
- Zweistufiges Verfahren: Einreichung der Ideenskizzen bis 21. April 2026
- Einstufig-langes Verfahren: Einreichung der Vollanträge bis 19. Mai 2026
- Einstufig-kurzes Verfahren: Anträge können fortlaufend gestellt werden, solange Fördermittel verfügbar sind
Kontakt
Carina Lummer: c.lummer@optimedis.de