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31. Juli 2018

OptiMedium Juli 2018

In dieser Ausgabe lesen Sie u. a. einen Gastbeitrag von Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. In Nordhessen startet aktuell der Aufbau eines weiteren Gesundheitsnetzwerks nach dem OptiMedis-Modell, es wurden weitere spannende Projekte beim Innovationsfonds eingereicht und OptiMedis stellt ein neues 5-Punkte-Sofortgramm für die Politik für eine patientenzentrierten integrierten Versorgung vor.


Aus Politik und Verbänden

Gastbeitrag von Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: Welche Vereinbarungen des Koalitionsvertrags bringen die Integrierte Versorgung nach vorn?

OptiMedium Pruefer StorcksIn den vergangenen Jahrzehnten wurden zahlreiche Versuche unternommen, gesetzgeberisch die Trennung zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor aufzuheben – zum Beispiel durch das Belegarztwesen, Ermächtigungen, Institutsambulanzen und die ambulante spezialärztliche Versorgung. Alle diese Versuche müssen rückblickend als gescheitert angesehen werden. Keines der gesetzlichen Modelle hat einen relevanten Anteil an der Versorgung erreicht.

Dabei ist die sektorenübergreifende Versorgung vor allem aus Sicht der Patientinnen und Patientinnen eine Notwendigkeit. Immer mehr Menschen werden immer älter, die moderne Medizin ist besser in der Lage als je zuvor, Krankheiten zu behandeln. Das macht sich bemerkbar: Das Spektrum der Krankheiten hat sich bereits in den zurückliegenden Jahren von den akuten hin zu den chronischen Krankheiten verschoben. Die medizinische Entwicklung macht vor diesem Hintergrund immer mehr Spezialisierung, Arbeitsteilung aber eben auch Kooperation und Kommunikation notwendig – mit den Patientinnen und Patienten, mit anderen Heilberufen und insbesondere zwischen den Sektoren. Deshalb muss die sektorenübergreifende Versorgung vom Projektansatz zur Grundorientierung in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung weiterentwickelt werden.

Der Koalitionsvertrag hat dafür die richtige Weichenstellung vorgenommen: So ist vereinbart worden, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die Vorschläge zur Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems macht. Sie wird sich unter anderem mit Fragen der Bedarfsplanung, der Zulassung, der Vergütung, der Kodierung und der Dokumentation befassen – aber auch Vorschläge zur verbesserten Kooperation der Gesundheitsberufe und zur Qualitätssicherung machen. Das ist eine umfangreiche Agenda – im Sinne der Patientinnen und Patienten ist es aber notwendig, sich dieser Herausforderung zu stellen.

Im Einzelnen wird es dabei zu bestimmten Versorgungsprozessen weiterhin notwendig sein, neue Formen der Versorgung zu erproben und diese im Erfolgsfall in die Regelversorgung zu integrieren. Deshalb ist es sinnvoll, dass der Innovationsfonds über das Jahr 2019 hinaus mit einem Volumen von 200 Millionen Euro jährlich fortgesetzt wird.

von Gesundheitsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks